Sachbezugswert 2025

Neben dem Wegfall der Inflationsausgleichsprämie und einem neuen innovativen Benefit, das bereits in den Startlöchern unseres Produktportfolios steckt, wird es auch bei dem Essenszuschuss BenniFood einige Änderungen geben.

Die Sachbezugswerte für das tägliche Mittagessen werden jährlich durch Anpassungen in der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) neu festgelegt und erhöht. Damit soll sichergestellt werden, dass die Werte für die Bewertung von Sachleistungen, wie z.B. den digitalen Essenszuschuss, auch künftig den tatsächlichen Kosten entsprechen. 2025 gibt es wieder wichtige Änderungen, die sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmende betreffen.

Was ändert sich für den Sachbezug 2025?

Im Jahr 2025 wird der maximale steuerfreie Essenszuschuss pro Arbeitstag voraussichtlich auf 7,50 € angehoben – eine Steigerung gegenüber dem Vorjahresbetrag von 0,27 €.

Der Essenszuschuss setzt sich zusammen aus einem Sachbezugswert von 4,40 € pro Mahlzeit und einem Arbeitgeberzuschuss von bis zu 3,10 €. Der Arbeitgeberzuschuss bleibt ebenfalls steuerfrei, wenn er innerhalb der gesetzlich festgelegten Grenzen und Voraussetzungen gewährt wird. Damit können Arbeitnehmende in einem Monat an bis zu 15 Arbeitstagen insgesamt einen steuerfreien Essenszuschuss von bis zu 112,50 € erhalten.

Was bedeutet das für Mitarbeitende?

Für Mitarbeitende ändert sich an der Nutzung von BenniFood bzw. des Essenszuschusses nichts. Ab 2025 profitieren sie von einer erhöhten steuer- und sozialabgabenfreien Erstattung von bis zu 7,50 € pro Arbeitstag (anstelle von bisher 7,23 €). Dies bedeutet, dass der maximale Zuschuss dann bei bis zu 112,50 € pro Monat und 1.350 € im Jahr liegt.

“Die meistens jährliche Erhöhung des Sachbezugswertes wird bei BenniFood optimal unterstützt. So bleibt der Essenszuschuss über BenniFood auch 2025 ein attraktives Mitarbeiter-Benefit. Die Erhöhung des Verpflegungszuschusses auf 7,50 € pro Tag bietet Arbeitgebern eine steuerlich optimierte und kosteneffiziente Möglichkeit, die Zufriedenheit und Kaufkraft der Mitarbeitenden zu steigern. Bei der Nutzung von BenniFood erhöht sich der erstattungsfähige Betrag im Vergleich zum Vorjahr von 7,23 € auf 7,50 € pauschal an maximal 15 Arbeitstagen.”

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